Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vom Auftragnehmer abgegebene Angebote sind freibleibend. Sie beziehen sich auf den Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist für einen Zeitraum von 6 Wochen an sein Angebot gebunden. - Der Auftraggeber ist unverzüglich nach Vertragsabschluss verpflichtet, für die Überwachung und Abnahme der Arbeiten Personen für folgende Angelegenheiten zu benennen:
Prüfung und Gegenzeichnung der Arbeitszettel/Aufmaße
Erteilung von Auskünften und Informationen hinsichtlich der Einzelheiten der Auftragsdurchführung, Überprüfung der Auftragsdurchführung und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
Nach Abschluss der Arbeiten, der dem Auftraggeber anzuzeigen ist, ist der Auftraggeber binnen 3 Tagen nach Anzeige zur Abnahme verpflichtet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber Gegenstände, die Bestandteil des Auftragumfanges sind, vor Abnahme in Gebrauch, gilt die Abnahme damit als bewirkt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer offenkundige Mängel unverzüglich, versteckte Mängel innerhalb von drei Kalendertagen nach Entdeckung anzuzeigen. Versäumt der Auftraggeber diese Frist, gilt die Leistung des Auftragnehmers als genehmigt. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, bestehende oder notwendige Sicherheitsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu prüfen und den Auftragnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.
- Ein Termin zur Fertigstellung der Arbeitsleistung des Auftragnehmers ist nur dann bindend, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde.
Kann ein schriftlich vereinbarter Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden, weil Umstände vorliegen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen oder von ihm zu vertreten sind oder wird bei der Auftragsausführung der Umfang durch den Auftraggeber erweitert oder geändert, trägt dieser die zusätzlichen Aufwendungen. - Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Arbeitszeiten uneingeschränkt Zugang zum Ort der Leistung zu ermöglichen. Energie und Wasser, Lager- und Abstellflächen sowie Aufenthaltsräume stellt der Auftraggeber auf seine Kosten zur Verfügung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Beschaffenheiten des Objektes umfassend zu prüfen und dem Auftragnehmer unverzüglich hierüber Mitteilung zu machen.
- Rechnungsbeträgen und Rechnungsansätzen ist immer die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzusetzen. Zahlungen sind sofort nach erbrachter Teil (-Leistung) und Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Abzüge sind unzulässig. Übersteigt die Leistung des Auftragnehmers EURO 2.000,00, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilleistungen abzurechnen. Eine Zurückhaltung von Zahlungen ist nicht zulässig. Die Aufrechnung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Zahlbar sofort ohne Abzug.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, ab Fälligkeit der Zahlungen bankübliche Verzinsung zur Abrechnung zu bringen. - Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung. Schlägt diese endgültig fehl oder ist die Beseitigung eines Mangels unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, gelten die Regelungen des BGB. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Abnahme.
Verwendet der Auftragnehmer vom Auftraggeber angewiesenes Material oder ein bestimmtes Verfahren oder dessen Personal, so wird der Auftragnehmer von der Gewährleistung frei.
Einsatz von Personen und Material des Auftraggebers: Schaltet der Auftraggeber oder dessen Versicherungsgesellschaft Sachverständige ein, deren Anweisungen zum Bestandteil meiner Tätigkeit werden, so hafte ich nicht für die Richtigkeit dieser Anweisung, sondern nur für die ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen. - Gerichtsstand ist Hannover.
- Die Leistungen des Auftragnehmers werden ausschließlich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen ausgeführt. Ergänzend finden die Vorschriften der VOB/B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung Anwendung.
Darüber hinaus gilt das BGB.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer, ohne dass dies einer besonderen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden keine Anwendung, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart ist. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. - Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Gewollten am nächsten kommt.
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